Noch im Sommer wird ein Ausschuss des Nationalrats darüber beraten, ob Kickl gegen Meldepflichten verstoßen hat. Geprüft wird also, ob Kickl absichtlich Nebeneinkünfte verschwiegen hat – das ist nämlich verboten. Denn das sogenannte Transparenzgesetz schreibt allen Nationalratsabgeordneten vor, dass sie ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen.